Warum Sie alte Programmversionen aufheben sollten

Das habe ich jedenfalls gerade gelernt. Beim regelmäßigen Entrümpeln bin ich auf einen Stapel älterer Versionen der Steuersparerklärung der Akademischen Arbeitsgemeinschaft gestoßen. Mit diesem Programm bearbeite ich jetzt seit Jahren meine Einkommenssteuererklärung und bin insgesamt eigentlich sehr zufrieden. Die Prognosen traten immer weitestgehend ein und die Bedienung leuchtet mir ein.

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Nun habe ich zeitgleich ein neues Notebook in Betrieb genommen, und das war dann der Zu- oder Glücksfall, denn auf den Rechner habe ich die aktuelle Version des Programms gespielt und natürlich aus einem zurückgesicherten Archiv meine historischen Daten. Erstaunt musste ich dann feststellen, dass mit der aktuellen Version lediglich die Datei des aktuellen Jahres sowie des Vorjahres geöffnet werden kann. Auch in der Importfunktion werden mir keine anderen Formate angeboten. Kann es also wirklich sein, dass die Software nicht in der Lage sein soll, seine eigenen älteren Daten zu lesen?

Das ist schon rein steuerrechtlich nicht korrekt, denn wenn die Erklärung “vorläufig” ist, betrifft dies sowohl das Finanzamt als auch mich. Und es könnte ja auch sein, dass ich vielleicht einmal etwas nachsehen oder ausdrucken will? Von daher bin ich sehr froh, dass ich die alten CDs nicht der Entsorgung übergeben habe, sondern diese auch noch weiter aufheben muss. Offensichtlich…


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