Wie beschränkt muss man denn sein?

Dieser Tage macht der Fall eines Google-Mitarbeiters Schlagzeilen, der (ausschließlich?) wegen der Äusserungen über seinen Arbeitgeber in seinem Blog gekündigt worden ist. In einer geradezu bemerkenswerten Naivität erzählt der dort von den Vorteilen, die Google-Angestelle geniessen (kostenloses Mittag- und Abendessen, Wäscheservice etc.), entlarvte aber auch zugleich das Motiv seines Arbeitgebers hinter dieser “Güte”.
Nun kenne ich den Arbeitsvertrag dieses ehemaligen Google-Mitarbeiters nicht, aber wie beschränkt muss man denn eigentlich sein, um zu meinen, dass die privat im Internet getätigten Äusserungen über den eigenen Arbeitsgeber von diesem unbemerkt bleiben? In meinen bisherigen Arbeitsverträgen gab es recht eindeutige Klauseln, was die Weitergabe von Firmeninterna betraf. Ich wäre sehr überrascht, wenn es in den Verträgen von Google nicht ähnliche Passagen gäbe.
Vollends zum Kopfschütteln bringen mich die aktuellen Diskussionen im Heise-Forum zu diesem Fall. Was der Sozialneid (zumindest sprachlich) anscheinend mittelmässiger selbsternannter EDV-Experten hier an Häme über den Gekündigten ergiesst, ist bemerkenswerter als der mit Sicherheit bald der Vergessenheit angehörender Arbeitsplatzverlust eines Google-Angestellten.

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