Stephan Lamprechts Notizen

Wohnzimmerverleger

…sind noch unerträglicher, wenn Rechthaberei zu ihrem Unvermögen hinzukommt. Wer meint, dass das Wort “ausschließliches Nutzungsrecht” daher rührt, dass man mit dem Text des Autoren alles anstellen kann, was man denn meint, hat den Knall wirklich nicht gehört und hat noch kein juristisches Dokument genauer gelesen.

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Kommentare

2 Antworten zu „Wohnzimmerverleger“

  1. Werner

    Guten Tag Herr Lamprecht,

    hm, Ihr Beitrag ist etwas kryptisch.

    “Wohnzimmerverleger”, ist das so etwas wie ein “Bettvorleger” ???

    Vielleicht erleuchten Sie uns.

    Danke.

    Werner

  2. Stephan Lamprecht

    Hallo, Werner,

    “Wohnzimmerverleger” ist lediglich die Bezeichnung für einen Unternehmer, der von daheim aus seinen Verlag führt. Als Autor macht ein solcher Verlag nichts als Probleme und zu wenig Geld bringen die Titel dort auch. Wer also aus idealistischen Gründen, so wie ich, bei so etwas mitmacht, sollte sich das genau überlegen.

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