…sind noch unerträglicher, wenn Rechthaberei zu ihrem Unvermögen hinzukommt. Wer meint, dass das Wort “ausschließliches Nutzungsrecht” daher rührt, dass man mit dem Text des Autoren alles anstellen kann, was man denn meint, hat den Knall wirklich nicht gehört und hat noch kein juristisches Dokument genauer gelesen.
Einmal und nie wieder!
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