Schwere Zeiten für Gründer

Egal wie die wohl bald vor der Tür stehende Bundestagswahl auch ausgehen mag: bereits heute sind die Zeiten für Gründer alles andere als rosig. Das Experiment der Ich-AGs wird wohl in dieser Form von keiner Regierung fortgeführt werden. Wie ich in einem Forum des OpenBC gelesen habe, ist das Arbeitsamt die Agentur für Arbeit aber einen weiteren Schritt in Richtung Kostenreduktion gegangen. So ist es inzwischen anscheinend so, dass das Überbrückungsgeld für einen Gründer einer Sperrfrist unterliegt, wenn denn der Gründer seine vorherige Anstellung gekündigt hat. Vielleicht liest ja ein Berufener diese Zeilen und erklärt mir in einem Kommentar mal, wie sich denn jemand selbstständig machen soll, ohne gekündigt zu haben? Ich muss also erst arbeitslos geworden sein, um in den “Genuss” einer Förderung zu gelangen? Da kann ich nur staunend mit dem Kopf schütteln.
In diesem Zusammenhang ein kleiner Blog-Tipp: So richtig aus dem Leben eines Gründers plaudert das Start-Up-Blog. Keine Sorge: Es ist kein Start-Up im Sinne der New Economy. Sonst würde ich es hier auch nicht erwähnen. Ich wünsche diesem Blog jedenfalls zahlreiche Leser!

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