Wohnzimmerverleger

…sind noch unerträglicher, wenn Rechthaberei zu ihrem Unvermögen hinzukommt. Wer meint, dass das Wort “ausschließliches Nutzungsrecht” daher rührt, dass man mit dem Text des Autoren alles anstellen kann, was man denn meint, hat den Knall wirklich nicht gehört und hat noch kein juristisches Dokument genauer gelesen.

Einmal und nie wieder!

links for 2008-02-09

Wer “umarbeitet” sollte besser aufpassen

Da lese ich ganz interessiert in einer Zeitschrift einen Artikel zum Thema Themes in WordPress. Komischerweise nicht von mir, aber mit mir durchaus bekannten Screenshots, die meinen eigenen Quelltext zeigen. Schon blöd, wenn man sich beim “Umarbeiten” Abschreiben so erwischen lassen muss.

Dem “Kollegen” empfehle ich mal die Lektüre des einen oder anderen juristischen Ratgebers.

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Kompliment an den Journalist

Es gab schon Tage, da kam die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift Journalist und ich trug sie nahezu ungelesen zum Altpapier. Was aber seit dem Wechsel in der Chefredaktion so im Postkasten liegt, ist sehr lesenswert geworden. Ich wünsche der Redaktion, dass Sie das Händchen für gute Themen behält und das Heft sich nicht wieder zur altbackenen Vereinspostille zurückentwickelt.

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links for 2008-02-03