Die merkwürdige Welt unserer Steuergesetzgebung

Kennen Sie den Begriff der "haushaltsnahen Dienstleistungen"? Prima, dann müssen Sie, genau wie ich, Ihre Einkommenssteuer deklarieren. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ermöglicht Vater Staat uns ja allen, unsere Steuerlast zu mindern, wenn wir für Hilfen im Haushalt, Reparaturen und ähnliche Dienstleistungen nicht einen Bekannten bitten, diese zu erledigen, sondern einen Betrieb, der uns ganz ordentlich eine Rechnung ausstellt. Tja, Pech gehabt. Denn die Rechnung selbst reicht natürlich nicht aus, da könnte ja jeder kommen. Um in den "Genuss" der Steuerminderung zu gelangen, müssen sowohl die Rechnung vorliegen, als auch die Bezahlung nachgewiesen werden. Barzahlung geht so gar nicht, sagt der Staat. Und schwupps, ist die Möhre vor der Nase des Esels auch wieder entschwunden. Denn leider sind bei den haushaltsnahen Dienstleistungen eben auch solche Branchen betroffen, in denen Barzahlung etabliert ist. Dazu gehören Entsorgungsdienste aller Art. Klar: wer räumt schon jemanden gern den Dreck weg, um dann auf der Rechnung sitzen zu bleiben? Schade, schade: denn egal wie hoch sie auch sein mag. Anerkannt wird sie damit dann nicht.

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